Magnifice Academiae Prorector!
Hochwürdige, Hochwohl- und Wohlgebohrne!
Hochzuverehrende Herren!
Ew. Hochwürd. Hochwohl- und Wohlgeb. sehe ich mich genöthigt, hiedurch klagbar anzuzeigen, daß der hiesige professor eloquentiae und Hofrath Schütz in der als Beylage angeschlossenen Numer 57 des Intelligenzblattes der Allgemeinen Literatur-Zeitung vom laufenden Jahre verschiedne Behauptungen und Äußerungen über mich hat drucken lassen, die ich, ausdrücklich die in der Stelle pag. 477. nach den Worten: „Nach und nach glaubte ich pp“ enthaltenen, als grobe persönliche Verunglimpfungen ansehen muß. Dieß ist ohne alle Veranlassung von meiner Seite geschehen, da ich zwar vor geraumer Zeit in einer öffentlichen Erklärung (Intell. Blatt. der Allg. Lit. Zeitung 1799. Nr. 145.) daß ich nicht mehr an der Allg. Lit. Zeitung arbeiten wolle, ein freymüthiges Urtheil über dieses Institut geäußert, aber dabey nicht einmal die Herausgeber genannt, geschweige denn ihre Personen verunglimpft habe. Sie haben auch beliebig hierauf antworten können und wirklich geantwortet, indem damals beyde Theile noch nicht einem Gesetze verpflichtet waren, welches den allgemein geltenden Gesetzen über gedruckte Beleidigungen besondre Bestimmungen, das Verhältniß hiesiger Professoren gegen einander betreffend, hinzufügt. Seitdem habe ich weder [2] über die Allg. Lit. Zeitung noch über den Hofrath Schütz das mindeste drucken lassen. Ich reclamire daher wegen der gegenwärtigen Verunglimpfungen das neuerdings darüber publicirte Rescript der Durchlauchtigsten Herren Erhalter hiesiger Universität, und richte mein unterthäniges Gesuch an Ew. pp demselben gemäß gegen den Hofrath Schütz zu verfahren.
Da außerdem dieser sich zu den mehr erwähnten Verunglimpfungen folgendermaßen unterzeichnet hat: C. G. Schütz, für sich und seine Mitdirectoren der A. L. Z., folglich von dem Professor und Justizrath Hufeland dazu bevollmächtigt worden, so habe ich mich auch von dem letztgenannten als verunglimpft anzusehen, und ersuche daher Ew. p. die schleunige Anwendung des Gesetzes ebenfalls auf ihn auszudehnen.
Ich habe die Ehre mit schuldiger Ehrerbietung zu seyn
Ew. Hochwürd. Hochwohl- und Wohlgeb.
Gehorsamster
A. W. Schlegel
prof. phil. extraord.
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