Einem hochlöblichen akademischen Ausschusse zeige ich hiedurch amtlich an, daß des Königs Majestät aus höchst eigner Bewegung geruhet haben, durch ein huldreiches unmittelbar an mich gerichtetes und von Allerhöchster Hand unterzeichnetes Schreiben mir die Abfassung einer allgemeinen Einleitung zu der neuen Ausgabe der Werke Friedrichs des Großen aufzutragen.
Ungeachtet vieler meinem Geiste vorschwebenden Bedenklichkeiten habe ich nicht ermangelt, den Ausdruck meiner Bereitwilligkeit dem ehrenvollen Königlichen Befehle Genüge zu leisten, so weit meine Einsichten, meine Kräfte und meine Gesundheit dazu hinreichen, ehrerbietigst zu den Füßen Sr. Majestät zu legen.
Gewöhnlich werden dergleichen Einleitungen, wiewohl dazu bestimmt an der Spitze zu stehen, zuletzt [2] geschrieben, nach Vollendung des Druckes der ganzen Sammlung. Dadurch wird die Arbeit sehr erleichtert, indem dem Vorredner alles, worauf er hinzuweisen hat, vor Augen liegt.
Hier tritt nun der entgegengesetzte Fall ein: ich soll ohne Zögern Hand an das Werk legen, während der Druck der neuen Ausgabe noch gar nicht begonnen hat. Diese wird ohne Zweifel von der alten Berlinischen aus den Jahren 1788 und 89 sich sehr wesentlich unterscheiden. Ich habe bisher die Schriften des großen Königs nur in den 21 Bänden der eben erwähnten Sammlung lesen und genau prüfen können. Ein solches Studium, noch so gewissenhaft angestellt, ist jedoch für die mir gewordene Aufgabe unzulänglich. Die Einleitung muß mit ihrem Gegenstande übereinstimmen. Ich bin daher in dem Falle, von dem hochlöblichen Ausschusse folgende Mittheilungen erwarten zu müssen:
1.) Eine allgemeine Übersicht des der Ausarbeitung zum Grunde gelegten Planes: solchergestalt, daß ich mir von der Anordnung des Ganzen und von der Reihen[3]folge der einzelnen Schriften in jeder Abtheilung einen deutlichen Begriff machen könne;
2.) Eine leserliche Abschrift der noch nie gedruckten Stücke, in deren Besitz nach Zeitungsberichten der Ausschuß gelangt ist, und deren Aufnahme in die Sammlung derselbe beschlossen hat;
3.) Eine Nachweisung der zwar schon gedruckten, aber in die genannte Ausgabe nicht übergegangenen, jedoch der Aufnahme würdig geachteten französischen Schriften;
4.) Eine genaue Bezeichnung der Stücke, welche, entweder als nicht ächt oder wegen anderer Bedenklichkeiten, nach dem Vorhaben des Ausschusses von der zu veranstaltenden Ausgabe ausgeschlossen bleiben sollen.
In der Unbekanntschaft mit den Beschlüssen des Ausschusses, worin ich mich wegen verweigerter Mittheilung der Protokolle seiner Sitzungen befinde, spreche ich über den letzten Punkt nur vermuthungsweise.
Demnach lade ich den hochlöblichen Ausschuß ergebenst ein, entweder die verlangten Aufklärungen mir [4] fördersamst zugehen zu lassen, oder aber, wofern derselbe die von mir gestellten Anforderungen nicht genehm hält, mir seinen Entschluß amtlich zu erklären, damit ich, in dem letzteren Falle, anderweitige Schritte thun könne, um mir die zur Ausführung des Königlichen Befehls unentbehrlichen Materialien zu verschaffen.
Bonn, d. 20. Juni 1843.
(Gez.) A. W. von Schlegel.
Sachen
der Königlichen Akademie
der Wissenschaften.
An
den hochlöblichen akademischen Ausschuß
für die Herausgabe der Werke
Friedrichs des Großen.