das Königl. Ministerium der Geistl., öffentl. Unterrichts u Medicinal-Angelegenheiten
Ein hohes Königl. Ministerium hat die Gnade gehabt, durch das Rescript vom 11ten Juny 1827 meinem Schüler dem Dr. Lassen eine Renumeration von 200 thl. auf ein Jahr zu bewilligen, und selbige in vierteljährigen Raten, vom 1sten Jul. 1827 an, auf die General-Casse anzuweisen
Nach Verlauf des Jahres ermangle ich unterthän nicht unterthänig zu Berichten, daß der Dr. Lassen den ihm hiebei auferlegten Verpflichtungen vollkommen Genüge geleistet hat hat.
Er hat iIm Laufe d Laufe des vorigen Sommers hat er hieselbst hier promovirt und sich zugleich als Privat-Docent habilitirt. Seine Inaugural-Dissertation De Pentapotamia Indica hat als ein Beweis durch die darin bewährten gründlichen Kenntnisse sowohl in der classischen als in der orientalischen Philologie, und durch die besonnene historische Kritik den Beifall gelehrter Kenner in Deutschland, Frankreich u England erworben.
Die Hülfsarbeiten zum Râmây., wovon ich nächstens die Ehre haben werde, einem hohen Königl. Ministerium den ersten Band vorzulegen, hat er fortwährend mit der gewohnten Einsicht u Genauigkeit besorgt.
Ferner lehrt er fortwährend ununterbrochen u zwar meistens unentgeltlich, das Sanscrit, und erspart mir dadurch die Mühe des ersten Elementar-Unterrichts. [2] Im Laufe des vorigen Semesters hat er vier Schüler so weit gebracht, daß sie nun schon unter meiner Leitung sich mit Erfolg im Interpretiren üben können. Auch ist er immer bereitwillig meinen reiferen *Schülern bei schwierigen Aufgaben zu Hülfe zu kommen. Die ihm übrig bleibende Muße benutzt er dazu, das Studium der Arabischen Sprache u Litteratur eifrig fortzusetzen.
Mein unterthäniges Gesuch geht demnach dahin, ein hohes Königl. wolle geruhen, dem Dr. Lassen sowohl in der Eigenschaft meines Gehülfen, u wegen seiner nützlichen Eige Thätigkeit als Privat-Docent die gleiche Renumeration *von zweihundert Thalern auf das nächste Jahr vom 1. Jul. a. c angerechnet, wiederum zu bewilligen.
Bonn d. 26sten Mai 1828